Città di Vicenza

URP

Aufenthaltsgebühr in Vicenza (tedesco)

Aktualisiert zu: 04/02/2022

Die Aufenthaltsabgabe ist bis zum 31. Dezember 2021 zu entrichten, während sie vom 1. Januar 2022 bis zum 30. April 2022 durch den Gemeinderatsbeschluss Nr. 84 vom 15.12.2021 angesichts der anhaltenden Covid-19-Notlage und zur Unterstützung der Erholung des Tourismus-/Hotelsektors ausgesetzt wurde.

Das Gesetzesdekret Nr. 34 vom 19.05.2020, umgewandelt in das Gesetz Nr. 77 vom 20.07.2020, hat die Qualifikation des Betreibers der Beherbergungsbetriebe geändert, indem es in Art. 180 festlegt, dass „der Betreiber des Beherbergungsbetriebs für die Zahlung der Aufenthaltsabgabe verantwortlich ist... mit Rückgriffsrecht auf die Abgabenpflichtigen“, d.h. die Gäste, die in dem Betrieb übernachten

Aus dieser Änderung ergeben sich wesentliche Änderungen in Straf-, Zivil-, Verwaltungs- und Steuersachen. Der Betreiber ist außerdem verpflichtet, bis zum 30. Juni des Folgejahres eine jährliche Erklärung auf telematischem Wege einzureichen, gemäß den Anweisungen, die per Ministerialdekret erteilt werden.

Die weiteren, im Gesetz und in der Gemeindeordnung vorgesehenen Erfüllungen bleiben davon unberührt.

Der Betreiber ist als Zahlungsverantwortlicher verpflichtet, die Aufenthaltsabgabe unabhängig von der Zahlung durch seine Gäste an die Gemeinde abzuführen: eine eventuelle Weigerung des Gastes, die Abgabe zu zahlen, ist daher nicht mehr maßgeblich.

Der Betreiber von Beherbergungsbetrieben fungiert also als Verantwortlicher für die Abgabe, der selbst zur Zahlung verpflichtet ist, mit möglichem Rückgriff auf die Abgabenpflichtigen, d.h. diejenigen, die im betriebenen Beherbergungsbetrieb übernachten.

Was ist die Aufenthaltsgebühr?

Die Aufenthaltsgebühr wird im Bereich des Tourismus, wie Beherbergungsbetriebe, Nutzung, Unterhaltung und Verwertung von Kulturgütern, Umweltbedingungen und lokale öffentliche Dienstleistungen finanzieren.

Wer haftet die Aufenthaltsgebühr?

 

Diejenigen sind pro Person/pro Monat zur Zahlung der Aufenthaltsabgabe verpflichtet, die nicht ihren Wohnsitz in Vicenza haben und die bis maximal 5 Nächte gleichen Beherbergungsbetrieb sowie in den für die Kurzzeitvermietung bestimmten Immobilien gemäß Art. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 50 vom 24.04.2017, umgewandelt in den Gesetz Nr. 96 vom 21.06.2017, übernachten.

Die Aufenthaltsabgabe wird pro Person und pro Übernachtung festgelegt und richtet sich nach den Merkmalen und Dienstleistungen der Beherbergungsbetriebe und dem daraus resultierenden wirtschaftlichen Wert/Preis des Aufenthalts. Die Tagesnutzung ist daher von der Aufenthaltsabgabe ausgenommen.

Zum Beispiel: Wenn ein Paar Kunden in einem Hotel im Doppelzimmer (mehr als € 25,00 pro Nacht) bleiben wird, wird jeder von ihnen € 2,00 (max. 5 Nächten; auch nicht aufeinanderfolgenden) pro Tag zahlen: die Aufenthaltsgebühr wird durch Person und pro Nacht (Gemäß Artikel 5, Ab. 2 der Gemeindeverordnung) bestimmt und wird genau auf jeden Preisbereich angemessen.

Wer ist befreit von der Aufenthaltsgebühr?

Sie sind von der Zahlung befreit:

  • Kinder bis 14 Jahren;
  • Patienten und seine Begleitpersonen, die Therapien bei Gesundheitseinrichtungen in der Gemeinde tragen;
  • Busfahrer, Begleitpersonen und / oder Reiseführer, die die Hilfe den Reisegruppen leisten;
  • Zugehörigkeit zu der Polizei / Städtische Polizei und Feuerwehr mit der Aufenthalt der Service-Anforderungen;
  • Religiöse bei religiösen Gasthäusern;
  • Menschen mit Behinderungen und seine Begleitpersonen.

Es muss eine Selbstzertifizierung mit den deutlichen Gründen vorgelegt werden.

Wieviel zahlt man?

Mit dem Beschluss Nr. 84 des Gemeinderats vom 15.12.2021 wurden die bereits geltenden Tarife der Aufenthaltsabgabe bestätigt.

Camping, Jugendherbergen und Internat von religiösen Schulen: man zahlt die Aufenthaltsgebühr in Höhe von 0,50 pro Person.


Nicht-Hotelunterkunft wie Pensionen, Ferienwohnungen, Appartements, Bed & Breakfast, Wohnungen, Kurzzeitvermietungen und andere Beherbergungsbetriebe: € 2,00 pro Person pro Nacht.

Die Aufenthaltsgebühr für organisierte Gruppen mit mehr als 20 Gästen:

  • erste Stufe: 0,50 pro Person pro Nacht (Zimmer mit Preis bis zu 25 pro Person);
  • zweite Stufe: 1,00 pro Person pro Nacht (Zimmer mit Preis ab 25,01 bis 55).

* Aufenthaltsgebühr für einzelne Kunden, wenn der Preis mehr als € 55,00 pro Person pro Nacht wird.

Die Aufenthaltsgebühr für einzelne Kunden bei dem Beherbergungsbetrieb:

  • 1,00 pro Person (mit Preis bis zu € 15,00 pro Person pro Nacht);
  • 1,50 pro Person (mit Preis von € 15,01 bis € 25,00 pro Person pro Nacht);
  • 2,00 pro Person (mit Preis von € 25,01 bis € 70,00 pro Person pro Nacht);
  • 2,50 pro Person (mit Preis von € 70,01 bis € 130,00 pro Person pro Nacht);
  • 3,00 pro Person (mit Preis mehr als € 130,00 pro Person pro Nacht).

Wie bezahlt man?

Die Aufenthaltsgebühr wird direkt den Manager des Beherbergungsbetriebes mit den Zahlungsbetragen der Aufenthalt bezahlt.

Regelung

Wo und wann

Angaben (Settore tributi)

Palazzo ex Coreco

Adresse: Contra' San Marco 26 (ingresso da contra' Chioare)

Telefon: 0444222351 e 0444222349

Email: impostasoggiorno@comune.vicenza.it

Öffnungszeiten:

Uhr nur nach telefonischer Vereinbarung

  • Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr
  • Mittwochs von 8.30 bis 12.30 Uhr nur nach Vereinbarung

Formulare und unterlagen