
Aggiornato al: 29/01/2013
Tourismusabgabe in Vicenza
Die Tourismusabgabe wurde von der Stadt Vicenza mit Beschluss des Stadtrats Nr. 14 vom 29.03.2012 eingeführt.
Anwendung und Höhe der Tourismusabgabe wurden durch die Stadtregierung mit Beschluss vom 05.04.2012 festgelegt.
Die Tourismusabgabe tritt am 1. Mai 2012 in Kraft.
Wozu dient die Abgabe?
Die Abgabe dient zur Finanzierung von Maßnahmen für die touristische Infrastruktur, einschließlich solcher zur Unterstützung der Beherbergungseinrichtungen, zur Erhaltung, Nutzung und Wiederherstellung der lokalen Kultur- und Umweltgüter sowie der lokalen öffentlichen Einrichtungen.
Wer muss sie entrichten?
Jede nicht in der Stadt Vicenza wohnhafte Person muss die Tourismusabgabe für jede Übernachtung in den auf dem Stadtgebiet befindlichen Übernachtungsbetrieben für bis zu 5 aufeinanderfolgende Übernachtungen entrichten.
Wer ist davon befreit?
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr;
- Stationär behandelte Patienten in den Gesundheitseinrichtungen auf dem Stadtgebiet sowie Begleitpersonen, die in Gesundheitseinrichtungen stationär behandelte Patienten betreuen, das gilt für eine Begleitperson pro Patient.
Um die Befreiung zu erhalten, muss dem Betreiber der Gesundheitseinrichtung für jeden Antragsteller eine schriftliche Eigenerklärung mit Begründung des Antrags eingereicht werden.
- Busfahrer, Reisebegleiter und/oder Reiseführer, die von Reiseveranstaltern organisierte Gruppen betreuen.
- Angehörige der Ordnungskräfte, der städtischen Polizei oder der Feuerwehr, die aus dienstlichen Gründen übernachten. Um die Befreiung zu erhalten, muss dem Betreiber der Beherbergungseinrichtung eine schriftliche Eigenerklärung mit Begründung des Antrags eingereicht werden.
- Geistliche und Ordensangehörige in Herbergen von religiösen Gemeinschaften.
Wie hoch ist die Abgabe?
- Für organisierte Gruppen mit mehr als 20 zahlenden Teilnehmern beträgt die Tourismusabgabe € 0,50 pro Person und Nacht in Zimmern zu Preisen bis € 25,00 pro Person; wenn die Kosten mehr als € 25 pro Person pro Nacht, gelten die Steuer für den einzelnen Kunden;
- Für Einzelgäste beträgt die Tourismusabgabe:
* € 0,50 pro Person und Übernachtung in Zimmern zu Preisen bis € 15,00 pro Person und Nacht;
* € 1,00 pro Person und Übernachtung in Zimmern zu Preisen von € 15,01 bis € 25,00 pro Person und Nacht;
* € 1,50 pro Person und Übernachtung in Zimmern zu Preisen von € 25,01 bis € 80,00 pro Person und Nacht;
* € 2,00 pro Person und Übernachtung in Zimmern zu Preisen von mehr als € 80,00 pro Person und Nacht;
- Für Übernachtungen auf dem Campingplatz gilt eine feste Abgabe von € 0,50 pro Person und Nacht.
Wie wird die Abgabe entrichtet?
Die Abgabe ist dem Betreiber der Beherbergungseinrichtung, in der übernachtet wird, direkt zusammen mit dem für den Aufenthalt geschuldeten Preis zu entrichten.
Referenzstandards:
http://www.comune.vicenza.it/uffici/dipserv/cultur/turismo/impostade/referenzstandards.php
Formulare:
http://www.comune.vicenza.it/uffici/dipserv/cultur/turismo/impostade/formulare.php
Info
Assessorat für Tourismus Stadt Vicenza – Palazzo Trissino – Corso Palladio, 98 – 36100 Vicenza
Fon +39 0444 222169
Fax +39 0444 221418
E-mail: assturismo@comune.vicenza.it